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Maßgebend für die beiderseitigen Rechte und Pflichten sind allein die nachstehenden Geschäftsbedingungen; dies gilt für die jetzt und künftig einzugehenden Vertragsverhältnisse, auch dann, wenn sie im Widerspruch zu einem Bestellschreiben stehen sollten, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich die Bedingungen des Bestellers vom Verkäufer anerkannt worden sind.
1. Bestellung Mündliche Vereinbarungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Waren entsprechen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Berechnung Für die Berechnung sind unsere am Tage der Lieferung geltenden Preise maßgebend. Preise, Rabattsätze und Teuerungszuschläge basieren auf den Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Offertabgabe bzw. Auftragsbestätigung. Ändern sich die Gestehungskosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung, behält sich der Lieferer eine entsprechende Angleichung vor. Bei Staffelpreisen in jedem Falle diejenigen, die der abgenommenen Menge entsprechen, zuzüglich der gesetzlichen Mwst. Wir liefern ab EUR 1000,- Nettowarenwert frei Haus.
3. Lieferung Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, behalten wir uns vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen. Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich. Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Schadensersatzforderungen wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Ein Deckungskauf ohne schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer wird nicht akzeptiert. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie berechtigt uns außerdem, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, gegenüber dem Käufer geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4. Versand Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Versandweg und Versandart werden von uns gewählt. Wünsche des Käufers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.
5. Abnahme Wird die Ware nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so können wir Mengen, mit deren Abnahme der Käufer im Rückstand ist, streichen. Dasselbe gilt für Mengen, die wir wegen rückständiger Zahlungen nicht ausgeliefert haben. In beiden Fällen ist es nicht erforderlich, dass der Käufer in Verzug ist oder dass wir ihm eine Nachfrist setzen. Für bestellte und bestätigte Waren besteht seitens des Käufers eine Abnahmeverpflichtung laut BGB.
6. Mängel Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern geltend zu machen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch 8 Wochen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Gewährleistung aufgrund gesetzlicher Vorschrift wird nur für Material- und Verarbeitungsfehler übernommen. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrage berechtigt. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen. Hat der Käufer die Ware bereits bearbeitet, verarbeitet oder weiterveräußert, so entfallen seine Gewährleistungsansprüche. Weist er jedoch nach, dass er den Mangel nicht kannte und auch nicht hätte erkennen müssen oder, dass die Bearbeitung, Verarbeitung oder Veräußerung zur Abwendung eines größeren Schadens erforderlich war, so kann er eine entsprechende Minderung des Kaufpreises (max. um den Verkaufspreis) verlangen. Bei Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift. Weitergehende Ansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers beschränkt sich auf maximal den Nettowarenwert der Lieferung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts und der Ausrüstung rechtfertigen keine Mängelrügen. Eine Rüge berechtigt den Käufer nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern. Bei Ware, die vereinbarungsmäßig als NT-Ware, Sekundaware, Restposten, Sonderposten oder ähnliches verkauft worden ist, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Qualitätsmängel zu. Soweit der Käufer unsere Ware verarbeitet hat, entspricht unsere Höchsthaftung dem Kaufpreis für die verarbeitete Ware. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.
7. Zahlung Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb 10 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zahlbar. Besondere Skonto- oder Zielvereinbarungen werden in unseren Bestätigungen vermerkt und gelten nur für den jeweils bestätigten Auftrag. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den banküblichen Zinsen zu berechnen. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels tritt ohne Mahnung der Verzug ein. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art (z. B. für Porto, Überweisungs- und Versicherungsgebühren) sind unzulässig. Schecks werden nur unter Vorbehalt der Einlösung entgegengenommen. Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Zahlungen an Vertreter, Angestellte unserer Firma oder an sonstige Dritte werden von uns nicht anerkannt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt, entgegengenommen. Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Sie sind vom Käufer sofort zu vergüten. Akzepte und Wechsel dürfen höchstens eine Laufzeit von 3 Monaten haben. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung.
8. Eigentumsvorbehalt Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware begründen oder geltend machen wollen. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse, dabei gelten der Verkäufer als Hersteller und der Käufer als Verwahrer. Dem Käufer erwachsen aus der Be- und Verarbeitung und aus der Verwahrung keine Ansprüche gegen den Verkäufer. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Ware, die dem Verkäufer nicht gehört, erwirbt dieser Miteigentum gemäß §§ 947-948 BGB. Der Käufer ist berechtigt, die be- oder verarbeiteten Waren im normalen Geschäftsgang zu veräußern. In diesem Fall tritt an die Stelle des Eigentums an der Sache die durch den Verkauf dem Käufer zustehende Geldforderung. Muss der Käufer den Umständen nach annehmen, dass er nicht mehr in der Lage sein wird, seine Verpflichtung aus der Geschäftsverbindung fristgerecht zu erfüllen, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Er muß sie unverzüglich an den Verkäufer herausgeben, der sie frei verwerten darf. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Darüber hinaus hat uns der Käufer auf erste Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen über den Bestand der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen zu geben, sowie die Forderungsabtretung seinen Abnehmern unverzüglich mitzuteilen.
9. Datenspeicherung Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten - soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Marsberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL) wird ausgeschlossen. Sollte sich eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht.
11. Inkrafttreten Diese Geschäftsbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen Geschäftsbedingungen.
12. Copyright Eine Weiterverwendung des Kataloges oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Novotex-Isomat Schutzbekleidung GmbH zulässig.
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